
Die Limited Company (kurz: LTD) ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmer, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung suchen. Besonders nach dem Brexit stellen sich viele deutsche Gründer die Frage, ob es noch sinnvoll ist, eine LTD zu gründen und welche Alternativen es gibt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Gründung einer LTD, von den rechtlichen Voraussetzungen bis zu den praktischen Schritten.
Die Limited Company ist die britische Entsprechung zur deutschen GmbH – eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften und ihr Privatvermögen geschützt ist. Die LTD hat sich über Jahre als flexible und kostengünstige Alternative zu deutschen Rechtsformen etabliert.
Die wichtigsten Vorteile beim LTD gründen sind:
Der Brexit hat die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb einer LTD aus deutscher Sicht grundlegend verändert. Während die LTD früher als EU-Gesellschaft galt und problemlos in Deutschland tätig sein konnte, gelten seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU neue Regelungen.
Eine LTD wird in Deutschland nach dem Brexit als Drittstaatengesellschaft behandelt. Das bedeutet konkret: Wenn Sie eine LTD gründen und diese ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat, wird sie steuerlich wie eine deutsche Kapitalgesellschaft behandelt. Die Vorteile der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU gelten nicht mehr.
Dennoch bleibt die LTD für bestimmte Geschäftsmodelle interessant, insbesondere wenn tatsächlich eine geschäftliche Präsenz im Vereinigten Königreich geplant ist oder internationale Geschäftsbeziehungen im Vordergrund stehen.
Wenn Sie eine LTD gründen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bevor Sie eine LTD gründen, sollten Sie genau prüfen, ob diese Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell geeignet ist. Vergleichen Sie die LTD auch mit deutschen Alternativen wie der Unternehmergesellschaft (UG) oder der GmbH, die nach dem Brexit oft die praktischeren Optionen darstellen.
Prüfen Sie über die Website von Companies House, ob Ihr gewünschter Firmenname verfügbar ist. Der Name darf nicht irreführend sein und muss sich ausreichend von bereits registrierten Gesellschaften unterscheiden.
Die Gründung erfolgt durch Einreichung der folgenden Dokumente bei Companies House:
Nach Prüfung der Unterlagen stellt Companies House das Certificate of Incorporation aus – die Geburtsurkunde Ihrer LTD. Damit ist die Gesellschaft rechtlich existent und kann Geschäfte tätigen.
Die Gründungskosten einer LTD sind überschaubar und gliedern sich wie folgt:
Hinzu kommen laufende Kosten für Annual Returns, Buchhaltung und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Deutschland und UK.
Die steuerliche Behandlung ist ein entscheidender Faktor, wenn Sie eine LTD gründen und von Deutschland aus betreiben möchten. Nach dem Brexit und der aktuellen Rechtsprechung gilt:
Hat Ihre LTD den tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland (weil Sie hier die Geschäfte leiten), unterliegt sie der deutschen Besteuerung. Die LTD wird dann steuerlich wie eine GmbH behandelt und muss in Deutschland Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und UK verhindert, dass dieselben Gewinne in beiden Ländern besteuert werden. Dennoch entsteht erheblicher administrativer Aufwand durch die Pflicht zur Steuererklärung in beiden Ländern.
Gerade für deutsche Gründer, die hauptsächlich auf dem deutschen Markt tätig sind, gibt es oft besser geeignete Alternativen zur LTD:
Die Unternehmergesellschaft (UG) bietet als "Mini-GmbH" ähnliche Vorteile wie die LTD: beschränkte Haftung, geringes Mindestkapital ab 1 Euro, und sie ist eine vollwertige deutsche Rechtsform ohne Brexit-Problematik.
Wer mehr Kapital zur Verfügung hat, sollte die klassische GmbH in Betracht ziehen, die mit höherer Seriosität und klaren steuerlichen Verhältnissen punktet.
Trotz Brexit kann es sinnvoll sein, eine LTD zu gründen, wenn:
Für rein deutsche Geschäftsaktivitäten ist die LTD heute meist nicht mehr die optimale Wahl.
Nach erfolgreicher Gründung einer LTD müssen Sie verschiedene Pflichten erfüllen:
Wenn Sie sich entschieden haben, eine LTD zu gründen, beachten Sie folgende Empfehlungen:
Eine LTD zu gründen war vor dem Brexit für viele deutsche Unternehmer eine attraktive Option. Heute erfordert diese Entscheidung eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile. Während die Gründung selbst weiterhin unkompliziert und kostengünstig ist, hat sich die steuerliche und rechtliche Situation für LTDs mit Verwaltungssitz in Deutschland deutlich verkompliziert.
Für viele Gründungsvorhaben sind deutsche Rechtsformen wie UG oder GmbH heute die praktischere Wahl. Wer jedoch echte Geschäftsinteressen in Großbritannien verfolgt oder eine international ausgerichtete Struktur benötigt, findet in der englischen Limited nach wie vor eine etablierte und angesehene Rechtsform. Lassen Sie sich in jedem Fall individuell beraten, um die für Ihre Situation optimale Entscheidung zu treffen.